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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2014 - L 8 R 939/13   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2014 - L 8 R 939/13 (https://dejure.org/2014,31837)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.06.2014 - L 8 R 939/13 (https://dejure.org/2014,31837)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Juni 2014 - L 8 R 939/13 (https://dejure.org/2014,31837)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit über die Versicherungspflicht des Klägers als Gesellschafter-Geschäftsführer in der gesetzlichen Kranken-, der sozialen Pflege- und der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung; Feststellung des Gesamtbilds der Arbeitsleistung; ...

  • rechtsportal.de

    Streit über die Versicherungspflicht des Klägers als Gesellschafter-Geschäftsführer in der gesetzlichen Kranken-, der sozialen Pflege- und der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (30)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2012 - L 8 R 545/11
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2014 - L 8 R 939/13
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (st. Rspr.; vgl. zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 29.08.2012, B 12 R 14/10 R; BSG, Urteil vom 25.04.2012, B 12 KR 24/10 R; BSG, Urteil vom 11.03.2009, B 12 KR 21/07 R; BSG, Urteil vom 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R; Senat, Beschluss vom 07.01.2011, L 8 R 864/10 B ER; Senat, Urteil vom 17.10.2012, L 8 R 545/11; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung: BVerfG, Beschluss vom 20.05.1996, 1 BvR 21/96; jeweils zitiert nach juris).

    Dann ist eine persönliche Abhängigkeit auch bei Diensten höherer Art zu verneinen, weil die Gesellschafter tatsächlich keinerlei Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft nehmen und sich der Geschäftsführer nur in die von ihm selbst gegebene Ordnung des Betriebes einfügt (vgl. BSG, Urteil vom 14.12.1999, B 2 U 48/98 R; BSG, Urteil vom 11.02.1993, 7 RAr 48/92; vgl. insgesamt: Senat, Urteil vom 17.10.2012, L 8 R 545/11; jeweils zitiert nach juris).

    Soweit in § 5 Abs. 1 und 2 des Geschäftsführervertrages ("Arbeitszeit") geregelt ist, dass der Kläger in der Gestaltung der Arbeit insbesondere der Arbeitszeit frei sei und insofern keinen Weisungen der Gesellschafterversammlung oder weiterer Geschäftsführer unterliege, ist diese Regelung Ausfluss des Umstandes, dass es sich um eine Tätigkeit höherer Art handelt, bei der das Weisungsrecht des Arbeitgebers von vornherein eingeschränkt und zur dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert ist (vgl. BSG, Urteil vom 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R; Senat, Urteil vom 17.10.2012, L 8 R 545/11, jeweils zitiert nach juris).

    Soweit der Kläger nach § 4 des Geschäftsführervertrages von § 181 BGB befreit und - ausweislich der Eintragung im Handelsregister - alleinvertretungsberechtigt war, ist das für einen abhängig beschäftigten Gesellschafter-Geschäftsführer nicht untypisch und deutet deshalb nicht zwingend auf eine selbständige Tätigkeit hin (vgl. BSG, Urteil vom 06.03.2003, B 11 AL 25/02 R; BSG, Urteil vom 04.07.2007, B 11a AL 5/06 R; Senat, Urteil vom 17.10.2012, L 8 R 545/11, jeweils zitiert nach juris).

    Allein weitreichende Entscheidungsbefugnisse eines "leitenden Angestellten", der in funktionsgerecht dienender Teilhabe am Arbeitsprozess einem gemilderten Weisungsrecht unterliegt, machen diesen nicht schon zu einem Selbstständigen (vgl. BSG, Urteil vom 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R; Senat, Urteil vom 17.10.2012, L 8 R 545/11, jeweils zitiert nach juris).

    Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass jeder Geschäftsführer für seinen Geschäftsbereich ein besonderes Fachwissen und spezielle Kenntnisse und Erfahrungen einbringt, die ihn befähigen, in seinem Zuständigkeitsbereich für die Gesellschaft erfolgreich tätig zu sein (vgl. Senat, Urteil vom 17.10.2012, a.a.O., juris).

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2014 - L 8 R 939/13
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (st. Rspr.; vgl. zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 29.08.2012, B 12 R 14/10 R; BSG, Urteil vom 25.04.2012, B 12 KR 24/10 R; BSG, Urteil vom 11.03.2009, B 12 KR 21/07 R; BSG, Urteil vom 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R; Senat, Beschluss vom 07.01.2011, L 8 R 864/10 B ER; Senat, Urteil vom 17.10.2012, L 8 R 545/11; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung: BVerfG, Beschluss vom 20.05.1996, 1 BvR 21/96; jeweils zitiert nach juris).

    Soweit in § 5 Abs. 1 und 2 des Geschäftsführervertrages ("Arbeitszeit") geregelt ist, dass der Kläger in der Gestaltung der Arbeit insbesondere der Arbeitszeit frei sei und insofern keinen Weisungen der Gesellschafterversammlung oder weiterer Geschäftsführer unterliege, ist diese Regelung Ausfluss des Umstandes, dass es sich um eine Tätigkeit höherer Art handelt, bei der das Weisungsrecht des Arbeitgebers von vornherein eingeschränkt und zur dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert ist (vgl. BSG, Urteil vom 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R; Senat, Urteil vom 17.10.2012, L 8 R 545/11, jeweils zitiert nach juris).

    Dennoch werden auch Tätigkeiten für leitende Angestellte im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung geleistet, wenn sie fremdbestimmt bleiben, weil sie in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (st. Rspr. seit BSG, Urteil vom 29.03.1962, 3 RK 74/57, zu § 165 RVO, und Urteil vom 28.04.1964, 3 RK 68/60, zu § 2 AVG S. 4; in jüngerer Zeit z.B. BSG, Urteil vom 03.02.1994, 12 RK 84/92, m.w.N., Urteil vom 30.01.1990, 11 RAr 47/88, und Urteil vom 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R; vgl. - zum Fehlen einer Eingliederung einer hauswirtschaftlichen Familienbetreuerin - BSG, Urteil vom 28.09.2011, B 12 R 17/09 R, jeweils zitiert nach juris).

    Allein weitreichende Entscheidungsbefugnisse eines "leitenden Angestellten", der in funktionsgerecht dienender Teilhabe am Arbeitsprozess einem gemilderten Weisungsrecht unterliegt, machen diesen nicht schon zu einem Selbstständigen (vgl. BSG, Urteil vom 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R; Senat, Urteil vom 17.10.2012, L 8 R 545/11, jeweils zitiert nach juris).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2014 - L 8 R 939/13
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (st. Rspr.; vgl. zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 29.08.2012, B 12 R 14/10 R; BSG, Urteil vom 25.04.2012, B 12 KR 24/10 R; BSG, Urteil vom 11.03.2009, B 12 KR 21/07 R; BSG, Urteil vom 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R; Senat, Beschluss vom 07.01.2011, L 8 R 864/10 B ER; Senat, Urteil vom 17.10.2012, L 8 R 545/11; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung: BVerfG, Beschluss vom 20.05.1996, 1 BvR 21/96; jeweils zitiert nach juris).

    Bei der Feststellung des Gesamtbilds kommt dabei den tatsächlichen Verhältnissen nicht voraussetzungslos ein Vorrang gegenüber den vertraglichen Abreden zu (vgl. BSG, Urteil vom 29.08.2012, B 12 R 14/10 R; Urteil vom 25.01.2006, B 12 KR 30/04 R; Urteil vom 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R; jeweils zitiert nach juris).

    Die arbeitsteilige Geschäftsführung ist indessen ein Indiz für eine abhängige Beschäftigung (vgl. BSG, Urteil vom 29.08.2012, B 12 R 14/10 R, zitiert nach juris), denn sie ist Ausdruck der Eingliederung in eine fremde betriebliche Organisation.

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2014 - L 8 R 939/13
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. BSG, Urteil vom 28.09.2011, B 12 R 17/09 R; Senat, Urteil vom 29.06.2011, L 8 (16) R 55/08, jeweils zitiert juris).

    Dennoch werden auch Tätigkeiten für leitende Angestellte im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung geleistet, wenn sie fremdbestimmt bleiben, weil sie in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (st. Rspr. seit BSG, Urteil vom 29.03.1962, 3 RK 74/57, zu § 165 RVO, und Urteil vom 28.04.1964, 3 RK 68/60, zu § 2 AVG S. 4; in jüngerer Zeit z.B. BSG, Urteil vom 03.02.1994, 12 RK 84/92, m.w.N., Urteil vom 30.01.1990, 11 RAr 47/88, und Urteil vom 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R; vgl. - zum Fehlen einer Eingliederung einer hauswirtschaftlichen Familienbetreuerin - BSG, Urteil vom 28.09.2011, B 12 R 17/09 R, jeweils zitiert nach juris).

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2014 - L 8 R 939/13
    Bei der Feststellung des Gesamtbilds kommt dabei den tatsächlichen Verhältnissen nicht voraussetzungslos ein Vorrang gegenüber den vertraglichen Abreden zu (vgl. BSG, Urteil vom 29.08.2012, B 12 R 14/10 R; Urteil vom 25.01.2006, B 12 KR 30/04 R; Urteil vom 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R; jeweils zitiert nach juris).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. z.B. BSG, Urteil v. 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R, USK 2008-45) ist maßgebliches Kriterium dafür, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist.

  • BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitnehmereigenschaft - GmbH-Geschäftsführer -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2014 - L 8 R 939/13
    Nach diesen Grundsätzen ist auch zu beurteilen, ob der Geschäftsführer einer GmbH zu dieser in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht (vgl. BSG, Urteil vom 04.07.2007, B 11a AL 5/06 R, m.w.N., zitiert nach juris).

    Soweit der Kläger nach § 4 des Geschäftsführervertrages von § 181 BGB befreit und - ausweislich der Eintragung im Handelsregister - alleinvertretungsberechtigt war, ist das für einen abhängig beschäftigten Gesellschafter-Geschäftsführer nicht untypisch und deutet deshalb nicht zwingend auf eine selbständige Tätigkeit hin (vgl. BSG, Urteil vom 06.03.2003, B 11 AL 25/02 R; BSG, Urteil vom 04.07.2007, B 11a AL 5/06 R; Senat, Urteil vom 17.10.2012, L 8 R 545/11, jeweils zitiert nach juris).

  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2014 - L 8 R 939/13
    Maßgebend ist vor allem die Bindung des Geschäftsführers an das willensbildende Organ, in der Regel die Gesamtheit der Gesellschafter (vgl. BSG, Urteil vom 06.03.2003, B 11 AL 25/02 R, m.w.N., zitiert nach juris).

    Soweit der Kläger nach § 4 des Geschäftsführervertrages von § 181 BGB befreit und - ausweislich der Eintragung im Handelsregister - alleinvertretungsberechtigt war, ist das für einen abhängig beschäftigten Gesellschafter-Geschäftsführer nicht untypisch und deutet deshalb nicht zwingend auf eine selbständige Tätigkeit hin (vgl. BSG, Urteil vom 06.03.2003, B 11 AL 25/02 R; BSG, Urteil vom 04.07.2007, B 11a AL 5/06 R; Senat, Urteil vom 17.10.2012, L 8 R 545/11, jeweils zitiert nach juris).

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2014 - L 8 R 939/13
    Insoweit ist von besonderer Bedeutung, ob ein Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter ist und aufgrund seiner Gesellschafterstellung maßgeblichen Einfluss auf die Willensbildung der GmbH hat und damit Beschlüsse und Einzelweisungen an sich jederzeit verhindern kann (vgl. BSG, Urteil vom 08.08.1990, 11 RAr 77/89, zitiert nach juris).

    Ein solcher maßgeblicher Einfluss liegt regelmäßig dann vor, wenn der Geschäftsführer einen Anteil von mindestens 50 v. H. des Stammkapitals innehat und damit Einzelweisungen an sich als Geschäftsführer im Bedarfsfall jederzeit verhindern kann (vgl. BSG, Urteil vom 08.08.1990, 11 RAr 77/89, m.w.N., jeweils zitiert nach juris).

  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90

    Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2014 - L 8 R 939/13
    Ist dies der Fall, ist ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zu verneinen, weil der Geschäftsführer mit Hilfe seiner Gesellschafterrechte die für das Beschäftigungsverhältnis typische Abhängigkeit vermeiden kann (vgl. BSG, Urteil vom 06.02.1992, 7 RAr 134/90, zitiert nach juris).

    Auch über eine umfassende Sperrminorität, mit der der Kläger ihm nicht genehme Weisungen der Gesellschaft verhindern könnte und die die Annahme einer abhängigen Beschäftigung ausschließen würde, verfügte er nicht (vgl. BSG, Urteil v. 06.02.1992, 7 RAr 134/90, zitiert nach juris).

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2014 - L 8 R 939/13
    Anhaltspunkte dafür, dass allein der Kläger über ein derart hohes Fachwissen verfügte, dass nur er in der Lage war, die konkrete Tätigkeit zu verrichten, sind nicht ersichtlich (vgl. dazu BSG, Urteil vom 30.04.2013, B 12 KR 19/11 R, zitiert nach juris).
  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

  • BSG, 12.01.2011 - B 12 KR 17/09 R

    Arbeitslosen- und Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit von

  • BSG, 27.02.2008 - B 12 KR 23/06 R

    Vorstandsmitglieder einer irischen private limited company - Versicherungspflicht

  • BSG, 31.05.1989 - 4 RA 22/88

    Anspruch von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft auf vorzeitiges

  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte

  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 74/57

    Sozialpflicht und Tätigkeiten innerhalb von Religionsgemeinschaften

  • BSG, 03.02.1994 - 12 RK 84/92

    Vorstandsmitglied - Sparkasse - Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - L 11 KR 312/10

    Krankenversicherung

  • BSG, 28.04.1964 - 3 RK 68/60
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R

    Folgebescheide im Beitragsrecht werden Gegenstand des sozialgerichtlichen

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

  • BSG, 11.02.1993 - 7 RAr 48/92

    Gewährung von Zuschüssen zu Vorruhestandsleistungen - Begriff des entgeltlichen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2011 - L 8 R 864/10

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2011 - L 8 (16) R 55/08

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2014 - L 8 R 498/13

    Statusfeststellungsverfahren für einen Gesellschafter-Geschäftsführer; Begriff

    Allein weitreichende Entscheidungsbefugnisse eines "leitenden Angestellten", der in funktionsgerecht dienender Teilhabe am Arbeitsprozess einem verfeinerten Weisungsrecht unterliegt, machen diesen nicht schon zu einem Selbständigen (vgl. zu allem Vorstehenden BSG, Urteil v. 30.4.2013, a.a.O., Senat, Urteil v. 11.6.2014, L 8 R 939/13, juris; jeweils m.w.N.).
  • SG Nürnberg, 25.05.2016 - S 11 R 898/12

    Beitragspflichtige Beschäftigung eines GmbH-Geschäftsführer bei atypisch stiller

    Eine von (arbeits-) vertraglichen Vereinbarungen abweichende Stellung als (Mit-) Unternehmer kommt nur in Betracht, wenn die Umstände dem Betreffenden tatsächlich eine rechtliche oder wirtschaftliche Machtposition verleihen, die ihn in die Lage versetzt, im hypothetischen Fall eines Dissenses Weisungen abweichend von den vereinbarten Weisungskompetenzen zu unterbinden oder dem formal Weisungsberechtigten den eigenen Willen aufzuzwingen (so zu Recht auch SG Dresden, Urteil vom 28.04.2010, S 18 KR 602/07, Juris Rn. 53; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.06.2014, L 8 R 939/13 und vom 02.04.2014, L 8 R 530/13, Rn. 111, 116).
  • SG Düsseldorf, 03.02.2015 - S 44 R 1898/12
    Der Geschäftsführer einer GmbH ist weder wegen seiner Organstellung noch deshalb von einer abhängigen Beschäftigung ausgeschlossen, weil er gegenüber Arbeitnehmern der GmbH Arbeitgeberfunktionen ausübt (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.06.2014, Az.: L 8 R 939/13).
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